Über
Psychoanalyse

Psychotherapie versucht Menschen mit psychischen Problemen und körperlichen Problemen, die psychisch bedingt sind, zu unterstützen. Es gibt verschiedene Psychotherapiemethoden, eine davon ist die Psychoanalyse.

Die Psychoanalyse ist eine von Sigmund Freud entwickelte Form der Psychotherapie. Sie geht davon aus, dass die Kindheit prägend ist für das spätere Denken und Verhalten. Viele dieser Erfahrungen werden im Laufe der Zeit vergessen oder verdrängt. Die Psychoanalyse versucht nun dieses Unbewusste/Verdrängte wieder bewusst zu machen. Dazu kommt es, indem der Patient all seine Gedanken möglichst frei mitteilt und der Psychotherapeut durch sogenannte Deutungen dem Patienten zur Einsicht für sein Verhalten oder sein Denkmuster verhelfen kann. Die Beziehung zwischen Therapeut und Patient ist maßgebend für den Erfolg der Therapie, da sich die erlernten Muster auch hier wiederspiegeln. Sie sollen erkannt und bestmöglich verändert werden. Anhand der Bilder sehen Sie, wie eine Psychotherapie bei mir aussieht:

Therapiesitzung - Psychotherapeutin und Patient

Hierbei handelt es sich um die klassische Psychoanalyse, welche üblicherweise 2-3x pro Woche stattfindet. Als Patient liegen Sie auf der Therapiecouch und ich sitze hinter Ihnen, sodass Sie mich nicht sehen können. Dies dient dazu, dass Sie Ihre Gedanken freier fließen lassen können. In Ausnahmefällen und auf ausdrücklichen Patientenwunsch kann es vorkommen, dass man als Patient auch bei einer Therapiefrequenz von 1x pro Woche auf der Couch liegt.

Im Falle dieses Settings spricht man von psychoanalytischer Psychotherapie. Die Form der Psychotherapie kommt in meiner Praxis am häufigsten vor. Hier sitzen wir uns in den Sesseln gegenüber und die Therapie findet 1-2x pro Woche statt.

Welche der beiden Formen sich für Sie am geeignetsten erweist, wird im Erstgespräch abgeklärt.

Therapie im Sitzen

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin bin ich gesetzlich an eine absolute Verschwiegenheitspflicht gebunden. Das Psychotherapiegesetz (§ 15) besagt: „Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“ (https://www.jusline.at/gesetz/psthg/paragraf/15)